Die Feinstaubbelastung in Großstädten wird immer größer. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Gebiete mit erhöhter Feinstaubbelastung für gewisse besonders schadstoffträchtige Kraftfahrzeuge gesperrt werden. Um dies auch im ruhenden Verkehr überprüfen zu können, sollen die Fahrzeuge künftig durch verschiedenfarbige Plaketten gekennzeichnet werden. Je nach Smogbelastung dürfen dann in bestimmten Gebieten nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Plakette bewegt werden.
Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge werden Plaketten in drei unterschiedlichen Farben verwendet. Die Plaketten haben eine Größe von ca. 80 mm Durchmesser und werden an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt. Die Kennzeichnung erfolgt durch die auf der Plakette angegebenen Nummer und Farbe. Die Schadstoffgruppe 1 ist die schlechteste Schadstoffgruppe, für Fahrzeuge dieser Kategorie wird keine Plakette ausgeben. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote, Schadstoffgruppe 3 eine gelbe und Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette.
Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt ab 1. März 2007, unabhängig vom amtlichen Kennzeichen über die Zulassungsbehörden und auch über die nach § 47a Abs. 2 StVZO für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (z.B. technische Prüfstellen oder Kfz-Werkstätten). Die gilt auch für die Ausgabe von Feinstaubplaketten für ausländische Kraftfahrzeuge.
Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug angehört, kann aus Ihren Zulassungspapieren (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder einem vergleichbaren ausländischen Dokument) entnommen werden. Mit unserer Online-Schadstoffgruppenbestimmung können Sie schnell und komfortabel anhand Ihres Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist und welche Plakette Sie somit bekommen können bzw. ob durch Nachrüstung eines Partikelfilters Ihr Fahrzeug einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet werden kann.
Die Gebühr für eine Feinstaubplakette beträgt 5,00 Euro